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   BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 31/01 R   

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https://dejure.org/2001,4347
BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 31/01 R (https://dejure.org/2001,4347)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2001 - B 3 KR 31/01 R (https://dejure.org/2001,4347)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - B 3 KR 31/01 R (https://dejure.org/2001,4347)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 31/01 R
    Der Senat hat mit Urteil vom 17. Mai 2000 (B 3 KR 33/99 R, BSGE 86, 166, 167 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1) entschieden, daß die auf Zahlung der Behandlungskosten eines Versicherten gerichtete Klage eines Krankenhauses gegen eine KK als (echte) Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässig ist; denn es geht um einen sog Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (zur Entstehung des Vertragsverhältnisses, insbesondere bei sog Plankrankenhäusern, vgl auch BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 4).

    Die Zahlungsverpflichtung der KK entsteht, wie der Senat ebenfalls bereits im Urteil vom 17. Mai 2000 (aaO) entschieden hat, unabhängig von einer Kostenzusage der KK unmittelbar mit Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten.

    Die Weigerung eines Krankenhauses, einer derartigen Aufforderung nachzukommen, hätte nach den vom erkennenden Senat im Urteil vom 17. Mai 2000 (aaO) angeführten Beweislastregeln zur Folge, daß das Krankenhaus seinen Vergütungsanspruch nicht durchsetzen könnte.

  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 2/96

    Kosten eines stationären Aufenthaltes beim sogenannten Krankenhauswandern von

    Auszug aus BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 31/01 R
    Der Senat hat mit Urteil vom 17. Mai 2000 (B 3 KR 33/99 R, BSGE 86, 166, 167 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1) entschieden, daß die auf Zahlung der Behandlungskosten eines Versicherten gerichtete Klage eines Krankenhauses gegen eine KK als (echte) Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässig ist; denn es geht um einen sog Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (zur Entstehung des Vertragsverhältnisses, insbesondere bei sog Plankrankenhäusern, vgl auch BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 4).
  • BSG, 23.04.1996 - 1 RK 20/95

    Krankenhausbehandlung als Sachleistung in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 31/01 R
    Die KK ist bei einem zugelassenen Krankenhaus iS des § 108 SGB V als Korrelat zu dessen Behandlungspflicht auch ohne zusätzliche vertragliche Vereinbarung verpflichtet, die normativ festgelegten Entgelte zu zahlen (so auch BSGE 78, 154, 156 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 3), sofern die Versorgung im Krankenhaus erforderlich ist.
  • LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 514/00
    Die Beklagte war dementsprechend erst befugt, eine entsprechende Stellungnahme einzufordern (vgl. BSG vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 31/01 R ) und gfls.
  • LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 515/00

    Vergütungsanspruch eines Krankenhauses auf Grund stationärer Behandlung eines

    Die Beklagte war dementsprechend erst befugt, eine entsprechende Stellungnahme (ggf. zu Händen ihres Sozialmedizinischen Dienstes) einzufordern (vgl. BSG vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 31/01 R) und eine entsprechende gutachterliche Äußerung des Sozialmedizinischen Dienstes einzuholen (§ 275 Abs. 1 Nr. 1, § 276 Abs. 4 SGBV).
  • LSG Thüringen, 24.06.2002 - L 6 KN 523/00
    Die Beklagte war dementsprechend erst befugt, eine entsprechende Stellungnahme (ggf. zu Händen ihres Sozialmedizinischen Dienstes) einzufordern (vgl. BSG vom 13. Dezember 2001 - Az.: B 3 KR 31/01 R) und eine entsprechende gutachterliche Äußerung des Sozialmedizinischen Dienstes einzuholen (§ 275 Abs. 1 Nr. 1, § 276 Abs. 4 SGBV).
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